To the Skilift
"Nordkettenbahn"
to the edge of the FOREST
.
Downtown with "Hungerburgbahn"
Quiet and a unique view yet centrally located – apartments for 2 to 8 people in the best location of Innsbruck on the Hungerburg.
All apartments have unrestricted view and south-facing living rooms with large terraces or a balcony. From there, you feel free as a bird with a phenomenal view over the Inn Valley and Innsbruck. Only the Alpine Cough („Alpendohle“) flys higher, which can be seen from close range around the quarter, showing their impressive flying skills .
We are located in a quiet side street, but still in close proximity to the ski lift Nordkettenbahn (100m). Located directly above the Hungerburgbahn (50m), you will enjoy peace, nature and unforgettable views. The forest starts behind the house.
With the world famous Hungerburgbahn (Zaha Hadid) you are in less than 8 minutes in downtown of Innsbruck.
Take a look at our website and book now. It will not be cheaper anymore!
If you have any questions, please contact us. We are happy to answer in writing in your language. By telephone and by video telephony we offer you the opportunity to get in touch with us in German, English and Romanian.
We look forward to welcoming you as our guest.
Your Alpendohle Apartments
VALERIE
Alpendohle Apartments Innsbruck Hungerburg
Hungerburgweg 8
A-6020 Innsbruck
https://alpendohle.tirol
willkommen@alpendohle.tirol
Ab 19.05.2021 gilt für das Betreten von Beherbergungsbetrieben die Covid-19-Öffnungsverordnung. Nachfolgend finden Sie einen Auszug der Bestimmungen, die für Sie als Gäste relevant für Ihren Aufenthalt sind. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Diese Angaben sind nicht rechtsverbindlich. Für rechtsverbindliche Informationen finden Sie die hier die Covid-19-Öffnungsverordnung.
Als Maske im Sinne dieser Verordnung gilt eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard.
Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt
Kann ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht vorgelegt werden, ist ausnahmsweise ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte gemäß den §§ 5 bis 7, einer nicht öffentlichen Sportstätte gemäß § 8, einer Freizeit- und Kultureinrichtung gemäß § 9, eines Alten- und Pflegeheims oder einer stationären Wohneinrichtung der Behindertenhilfe (§ 11), einer Krankenanstalt, Kuranstalt oder eines sonstigen Ortes, an dem eine Gesundheitsdienstleistung erbracht wird (§ 12) oder des für eine Zusammenkunft Verantwortlichen (§§ 13 bis 16) durchzuführen. Das negative Testergebnis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Beherbergungsbetrieben ist nur unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen zulässig.
Der Betreiber darf Gäste beim erstmaligen Betreten nur einlassen, wenn diese einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen. Der Gast hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
Der Gast hat in allgemein zugänglichen Bereichen gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht zur Gästegruppe in der gemeinsamen Wohneinheit gehören, einen Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Beim Betreten allgemein zugänglicher Bereiche in geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen.
Wir sind verpflichtet, von Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten im Beherbergungsbetrieb aufhalten, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung den Vor- und Familiennamen und die Telefonnummer und wenn vorhanden die E-Mail-Adresse zu erheben. Im Falle von Besuchergruppen, die ausschließlich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bestehen, ist die Bekanntgabe der Daten von nur einer dieser Besuchergruppe angehörigen volljährigen Person ausreichend.