GÄSTEBUCH

Willkomen in den Alpendohle Apartments Innsbruck

INHALT

Basics

Unsere ADDRESSE

6020 Innsbruck, Hungerburgweg 8

Ihr erreicht mich über +43 699 11111 300 oder valerie@alpendohle.tirol

 

CHECK-IN: Ab 18:00. Für die Schlüssel ruft mich bitte 30 bis 60 Minuten bevor Ihr ankommt oder sendet mir eine E-mail. Ich erwarte Euch vor dem um Euch den Schlüssel zu übergeben und das Apartment zu zeigen. 

Bitte sendet mir einen Tag vor Eurer Ankunft ein Foto eines Lichtbildausweises und die Adressdaten aller Gäste, damit ich die Anmeldeformulare vorbereiten kann. 

CHECK-OUT: ab 5:00 bis 10:00. Ruf mich kurz bevor Ihr abreist an, damit Ihr mir den Schlüssel zurück geben könnt.

Ankunft

Egal ob Ihr mit dem Auto, öffentlichen Verkehr oder zu Fuß kommt, verwendet als Ziel „Hungerburgweg 10“ (nicht 8), weil Google Maps und andere Navis Euch sonst in die Irre führen.

 

AUTO: Gib „Hungerburgweg 10“ (nicht 8) in Dein Naviggationssystem ein. „Hungerburgweg 8“ führt Euch in eine Sackgasse  mit Google Maps! Kurz vor dem Haus „Hungerburgweg 10“ findest Du auf der rechten Seite (südlich) unseren Parkplatz. Wenn ich noch nicht da bin, dann ruft mich an.

ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Die einfachste Möglichkeit uns zu erreichen ist die „Hungerburgbahn“ (wir befinden uns direct oberhalb der Bergstation – www.nordkette.com ) oder mit dem Bus „J“ (in Richtung „Nordkette“ – fahrplan.ivb.at). Steige einfach bei der letzten Station aus  (=“Nordkettenbahn“ oder „Theresienkirche“) und dann „Hungerburgweg 10“ (anstatt 8) als Zieladresse ins Navi eingeben.

FLUGZEUG: Vom Flughafen Innsbruck erreichst Du uns mit dem Bus „F“ und „J“, schau einfach auf  https://fahrplan.ivb.at für die nächste Verbindung nach, auch Tickets sind auf der Website erhältlich oder bei der Busstation. Der Ticketautomat ist übrigens viel billiger als das Ticket beim Busfahrer. 

INTERNET

Das Netwerk kann nur in der Nähe der Apartments erreicht werden. Es gibt zwei SSIDs, die Ihr wählen könnt. Maximal sind 100Mbit / S möglich, real sind je nach SSID und Standort innerhalb des Apartments zwischen 30 bis 85Mbit / S möglich.

SSIDSs: „Alpendohle“ oder „Alpendohle5G“

Wenn Euer Gerät „Alpendohle5G“ empfängt, dann solltet Ihr dieses Netzwerk nehmen, weil es höhere Transferraten ermöglicht. Sollte die Reichweite ein Problem darstellen, oder Euer Gerät findet nur  „Alpendohle“ (ohne 5G), dann verwendet „Alpendohle“ als SSID.

Mülltrennung und & Recycling

Weiß/Transparent = Glas & Dosen / Metall Gelb = Kunststoff Rot = Papier und Karton Grün = Bioabfälle Schwarz = Restmüll

Ihr braucht Hilfe ?

Wenn Ihr Hilfe braucht, Tips benötigt oder uns einfach nur kontaktieren wollt dann RUFT AN oder sendet mir eine EMAIL.

Sehenswürdigkeiten

Wenn ihr eine intensive Sightseeing-Tour plant dann solltet Ihr Euch die „Innsbruck-CARD“ anschauen. Sie beinhaltet unzählige Sehenswürdigkeiten, Museen, Unterhaltung, den „Alpenzoo“, öffentlichen Verkehrsmittel und Bergbahnen (auch Hungerburgbahn und Nordkettenbahn)

 https://www.innsbruck.info/sehenswuerdigkeiten/innsbruck-card/attraktionen-und-preise.html

INNSBRUCK-CARD: Kann auch beim Nordkette-Ticket Shop (graue Box gleich neben der  Hungerburgbahn) für 24, 36 oder 72 Stunden gekauft werden.

Die INNSBRUCK APP für iPHONE: https://apps.apple.com/at/app/innsbruck/id557190850#?platform=iphone

Die INNSBRUCK APP für iPAD: https://apps.apple.com/at/app/innsbruck/id557190850#?platform=ipad

Die INNSBRUCK APP für ANDROID: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.innsbruck.tourism&hl=en

Supermärkte

LEBENSMITTEL in der Nähe: 

Direkt an der Bushaltestelle vom Bus „J“

M-Preis“, Addresse: „Schneeburggasse 2a„, Montag bis Freitag 07: 30-19: 00, Samstag 07: 30-18: 00, geschlossen am Sonntag, erreichbar mit dem Auto oder Bus „J“ ( steigt bei  „Höttinger Kirchplatz Riedgasse“ aus, von dort ca. 1 Minute Spaziergang)

Billa“, Addresse: „Erlerstrasse 1„, Montag bis Freitag 07: 30-19:30, Samstag 07: 30-18: 00, geschlossen am Sonntag, erreichbar mit dem Bus „J“ ( steigt bei  „Muesumstrasse“ aus, von dort ca. 1 Minute Spaziergang) 

Spar“, Addresse: „Museumstrasse 16„, Montag bis Freitag 07: 30-19:30, Samstag 07: 30-18: 00, geschlossen am Sonntag, erreichbar mit dem Bus „J“ ( steigt bei  „Museumstrasse“ aus, von dort ca. 1 Minute Spaziergang) 

Hofer“, Addresse: „Museumstr. 14„, Montag bis Freitag 07: 30-19:30, Samstag 07: 30-18: 00, geschlossen am Sonntag, erreichbar mit dem Bus „J“ ( steigt bei  „Museumstrasse“ aus, von dort ca. 1 Minute Spaziergang) 

Direkt an der Haltestelle „Löwenhaus“ der „Hungerburgbahn“

„Eurospar“, Addresse: „Karl-Schönherr-Strasse 7-9„, Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 07: 15-19: 30, Mittwoch 07: 15-20: 00, Samstag 07: 30-18: 00, geschlossen am Sonntag, erreichbar mit dem Auto oder der „Hungerburgbahn“ (steigt auf bei der Station „Löwenhaus“, dann überquert die Straße).

 

SPÄTANKUNFT: Der Supermarkt „M-Preis Hauptbahnhof“ direkt beim Hauptbahnhof is auch am Sonntag offen und schliesst erst gegen 22:00.

SHOPPING MÖGLICHKEITEN: Die wichtigsten Supermärkte heißen: „Hofer (Aldi)“, „Lidl“, „Spar“, „Eurospar“, „Interspar“, „M-Preis“, „Billa“ und „Merkur“. Die meisten davon sind in unmittelbarer Nähe der Altstadt. „Hofer“, „Lidl“ and „Merkur“ haben mehrere Standort mit ausreichend Parkmöglichkeiten. 

Einkaufszentren

In Innsbruck gibt es fünf große Shopping Center:

DEZ“ an der Autobahnausfahrt „Innsbruck Ost“, gratis Parken

SILLPARK„: In der Nähe des Stadtzentrums, gratis Parken bis 1.5 Stunden

WEST„: 1.5 Stunden gratis Parken, ab einem Einkauf von 30 EUR 3 Stunden gratis parken. 

KAUFHAUS TYROL„: Direkt im Zentrum, kein gratis Parken und recht umständlich mit demAuto zu erreichen, also am besten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln dort hinfahren, KEIN gratis Parken.

CYTA„: An der Autobahnausfahrt „Kranebitten“, gratis Parken

Restaurants

Eine persönliche Empfehlung an Tiroler Gasthäusern und Restaurants, in die wir auch selbst essen gehen

„BUZIHÜTTE“, günstig, rustikal, urig, einfach ein Erlebnis:
http://buzihuette.at

„CAFE CENTRAL“, Echtes Kaffeehaus, illustres Publikum, internationale Zeitungen

https://www.hotel-cafe-central.at/cafe-central/ 

„FISCHERHÄUSL“, tirolerisch, im Zentrum

https://www.fischerhaeusl.com/

„STIFTSKELLER / AUGUSTINER BRÄU“, Bierlokal, im Zentrum

https://www.stiftskeller.eu/

„WEISSES RÖSSL“, Gehobene Tiroler Küche, im Zentrum

https://roessl.at/

„Restaurant SAILER“, Gehobene Küche, zentrumsnahe

https://www.sailer-innsbruck.at/restaurant-innsbruck-zentrum.html

„Gasthaus ANICH“, Gutbürgerlich, günstig, zentrumsnahe

https://stift-wilten.at/de/index/48-gasthaus-anich

„WILDER MANN“, Gehobene Küche, Gehobenes Ambiente, Mehrfach ausgezeichnet, höheres Preisniveau

https://www.wildermann-lans.at/de/

„GASTHAUS NATTERER BODEN“, Gasthaus mit Bauernhof, Bioküche, Zutaten aus eigener Landwirtschaft

https://www.nattererboden.at/

Bewirtete Hütten

Rund um die Apartments gibt es zahlreiche bewirtschaftete Hütten:

Für einen kurzen Spaziergang (and auch im Winter offen):

„ARZLERALM“, rustikal: https://www.arzleralm.at/

„UMBRÜGGLER ALM“, modern alpin: http://umbrueggleralm.tirol/

Für sportliches Wandern:

„HÖTTINGER ALM“: https://hoettingeralm.at/

„BODENSTEINER ALM“: https://www.innsbruck.info/infrastruktur/infrastruktur/bodenstein-alm-innsbruck.html

„THAURER ALM“: https://thaureralm.at/

und auch im WINTER offen

„RUMER ALM“: https://www.rum.gv.at/Rumer_Alm

Räder, E-Bikes, E-Scooters

Mieten von ELEKTIRISCHEN SCOOTER / E-ROLLERN: 

Mieten von City-/Mountain- / E-BIKES: 

Mieten von Skiern, Snowboards

Skifahren

Rund um die „Alpendohle“ befinden sich kleinere und größere Skigebiete. Das nächste ist direkt vor dem Haus, „Nordkette“ (www.nordkette.com), speziell für Beginner und bei guter Schneelage auch für Freerider.

und viele Weitere.

Eine Übersicht über die Zustand der Pisten und Schnellage: 

http://sdds4.intermaps.com/innsbruck_new/snowreport_innsbruck.aspx

und für die visuelle Orientierung (topografische Karte)

https://winter.intermaps.com/innsbruck

SKIVERLEIH:

Wenn Ihr für einen längeren Zeitraum mieten wollt, dann könnt Ihr in vielen Sportgeschäften auch Skier mieten. Beispielsweise:

Leichter mit Auto erreichbar:

„Hervis Sports“ https://www.hervis.at/store/store/4305
Adresse: „Grabenweg 4, 6020 Innsbruck
ausreichend Parkplätze vorhanden

oder leichter mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar

„Die Börse“ https://www.dieboerse.at/
Adresse: Leopold Strasse 4, 6020 Innsbruck 
Parkplätze vorhanden, aber knapp bemessen ;-).

In allen Skigebieten finden sich direkt oder in unmittelbarer Nähe des Lifte, manchmal sogar direkt bei der Bergstation Geschäfte, bei denen Ihr Skier und alles was man sonst noch braucht mieten kann: Hier eine kleine Auswahl:

Badeseen - für zwei- und Vierbeiner

(5km entfernt) Baggersee Roßau (Hunde nicht erlaubt)

https://www.ikb.at/baeder/baggersee-rossau

(14km) Lanssersee (Hunde nicht erlaubt)

https://www.lansersee.at/

(16km entfernt) Natterersee, auch mit einem Aquapark und einer Kajakschule

(54km) Baden am Reintalersee in Kramsach, Vierbeiner erlaubt am Strand aber leider nicht ins Wasser

(60km) Achensee, Vierbeiner dürfen ins Wasser und müssen nicht an der Leine gehalten werden

Baden mit Hund

Die 20 schönsten Seen in Tirol

Klettern

Einen wunderschönen und erinnerungswürdigen Aufenthalt in der
"Alpendohle Apartments Innsbruck"
wünscht Euch Valerie!

Alpendohle Sommer Package

Bei allen Buchungen auf unserer Website mit mindestens 3 Nächtigungen und Anreise bis zum 15.10.2020 ist unser Sommer Package um sagenhafte 2EUR/Person und Nacht inkludiert. Einfach beim Buchungsvorgang auswählen. 

Darin enthalten sind kostenlose und ermäßigte Eintritte zu zahlreichen Freizeitaktivitäten. Darunter Sport von Schwimmen bis Offroad ebenso wie die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Bergbahnen.

Kulturelle Einrichtungen wie Museen sind ebenfalls im Angebot enthalten. Unser Sommer Package ist der ideale Begleiter für Sightseeing, Sommerferien und Wandertrip.

Gesetzliche Vorschriften COVID19 für das Betreten von Beherbergungsbetrieben

Ab 19.05.2021 gilt für das Betreten von Beherbergungsbetrieben die Covid-19-Öffnungsverordnung. Nachfolgend finden Sie einen Auszug der Bestimmungen, die für Sie als Gäste relevant für Ihren Aufenthalt sind. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Diese Angaben sind nicht rechtsverbindlich. Für rechtsverbindliche Informationen finden Sie die hier die Covid-19-Öffnungsverordnung.

Masken

Als Maske im Sinne dieser Verordnung gilt eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard.

Epidemiologischer Nachweis (3G-Nachweis)

Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt

  1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,
  2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
  3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
  4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,
  5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
    a) Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
    b) Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
    c) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder 
    d) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
  6. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,
  7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Kann ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht vorgelegt werden, ist ausnahmsweise ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte gemäß den §§ 5 bis 7, einer nicht öffentlichen Sportstätte gemäß § 8, einer Freizeit- und Kultureinrichtung gemäß § 9, eines Alten- und Pflegeheims oder einer stationären Wohneinrichtung der Behindertenhilfe (§ 11), einer Krankenanstalt, Kuranstalt oder eines sonstigen Ortes, an dem eine Gesundheitsdienstleistung erbracht wird (§ 12) oder des für eine Zusammenkunft Verantwortlichen (§§ 13 bis 16) durchzuführen. Das negative Testergebnis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

Betreten von Beherbergungsbetrieben

Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Beherbergungsbetrieben ist nur unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen zulässig.

Der Betreiber darf Gäste beim erstmaligen Betreten nur einlassen, wenn diese einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen. Der Gast hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

Der Gast hat in allgemein zugänglichen Bereichen gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht zur Gästegruppe in der gemeinsamen Wohneinheit gehören, einen Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Beim Betreten allgemein zugänglicher Bereiche in geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen.

Erhebung von Kontaktdaten

Wir sind verpflichtet, von Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten im Beherbergungsbetrieb aufhalten, zum Zweck der  Kontaktpersonennachverfolgung den Vor- und Familiennamen und die Telefonnummer und wenn vorhanden die E-Mail-Adresse zu erheben. Im Falle von Besuchergruppen, die ausschließlich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bestehen, ist die Bekanntgabe der Daten von nur einer dieser Besuchergruppe angehörigen volljährigen Person ausreichend.